Fast alle Mitarbeitenden der toom Baumarkt GmbH sind berechtigt, Prämien für erfolgreiche Empfehlungen zu erhalten. Verlässt der Mitarbeitende das Unternehmen allerdings vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Prämienauszahlung, ist diese Person nicht mehr prämienberechtigt.
Ausgeschlossen von der Prämienzahlung sind:
- Geschäftsführung
- Betriebsrat
- Verkaufsleitung
- regionale Verkaufsleitung
- Marktleiter:innen
- Mitarbeitende von Partner-Märkten, Franchise-Märkten
- Zeitarbeitskräfte/Externe/Freelancer (dürfen nicht selber werben und nicht geworben werden)
Mitarbeitende, die aktiv am Auswahlprozess beteiligt sind, erhalten keine Prämie.
Für Mitarbeitende des Fachbereichs „Recruiting & Employer Branding“ gelten Sonderregeln. Mitarbeitende dieser Abteilung können maximal drei Prämien im Jahr erhalten und dürfen im Fall einer Empfehlung nicht am Auswahlprozess beteiligt sein.
Wenn ehemalige Mitarbeitende geworben werden, müssen sie mindestens ein Jahr nicht für toom tätig gewesen sein, damit der Empfehlende prämienberechtigt ist.