Prämien

Jede extern veröffentlichte Stellenausschreibung wird ebenso über das MWM-Programm ausgeschrieben und mit einer Prämie versehen. Die Höhe der Prämie für eine Mitarbeitenden-Empfehlung hängt von der zu besetzenden Stelle ab. Es erfolgt eine Staffelung mit folgenden Beiträgen:
  • Minijobber:innen/Praktikant:innen (Mindestdauer: drei Monate): 200€
  • Werkstudent:innen: 200€
  • Vollzeitkräfte/Teilzeitkräfte/Trainees/Auszubildende: 1000€
  • HWK (Handwerkskoordinator:in) / GCL (Gartencenterleitung) / TL (Teamleitung): 1500€
  • ML (Marktleiter:innen): 2000€
  • IT Vollzeit/Teilzeit: 3000€
In Sonderfällen kann eine Prämie auch von den genannten Werten abweichen und höher ausfallen. Innerhalb des MWM-Programms sind die einzelnen Prämienhöhen in den Stellenanzeigen ausgewiesen. Es gelten die Prämienhöhen wie hier beschrieben. Bei fehlerhaften Stellenausschreibungen entsteht kein Anspruch auf die dort genannten Prämien.
Die Prämie für eine erfolgreiche Empfehlung wird ausgezahlt, sobald der geworbene Freund oder die geworbene Freundin die Stelle angetreten hat und wenn der Empfehlende zu diesem Zeitpunkt noch im Unternehmen tätig ist. Eine Prämie kann nicht ausgezahlt werden, wenn die geworbene Person bereits bei toom Baumarkt GmbH angestellt ist und innerhalb des Unternehmens die Position wechselt oder bspw. von einer Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle übergeht.
Fast alle Mitarbeitenden der toom Baumarkt GmbH sind berechtigt, Prämien für erfolgreiche Empfehlungen zu erhalten. Verlässt der Mitarbeitende das Unternehmen allerdings vor dem Zeitpunkt der planmäßigen Prämienauszahlung, ist diese Person nicht mehr prämienberechtigt. Ausgeschlossen von der Prämienzahlung sind:
  • Geschäftsführung
  • Betriebsrat
  • Verkaufsleitung
  • regionale Verkaufsleitung
  • Marktleiter:innen
  • Mitarbeitende von Partner-Märkten, Franchise-Märkten
  • Zeitarbeitskräfte/Externe/Freelancer (dürfen nicht selber werben und nicht geworben werden)

Mitarbeitende, die aktiv am Auswahlprozess beteiligt sind, erhalten keine Prämie.

Für Mitarbeitende des Fachbereichs „Recruiting & Employer Branding“ gelten Sonderregeln. Mitarbeitende dieser Abteilung können maximal drei Prämien im Jahr erhalten und dürfen im Fall einer Empfehlung nicht am Auswahlprozess beteiligt sein.

Wenn ehemalige Mitarbeitende geworben werden, müssen sie mindestens ein Jahr nicht für toom tätig gewesen sein, damit der Empfehlende prämienberechtigt ist.

Die Prämie wird mit dem Gehalt ausgezahlt.
Ja. Prämien für erfolgreiche Empfehlungen werden, ähnlich wie Bonuszahlungen, mit dem Gehalt und abzüglich Steuern ausgezahlt.
zertifikat Berufundfamilie zertifikat Top Employer Deutschland zertifikat Händler des Jahres